Instandhaltung und Instandsetzung
Technische Leistungen in Überblick
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger
Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers) - Selbständige Auftragsvergabe, Überwachung und Koordination von notwendigen
Reparaturarbeiten unter Auswahl geeigneter Fachfirmen - Prüfung von Mietminderungen auf Anspruchsgrundlage und ggf. Einleitung von
Gegenmaßnahmen - Beauftragung, Überwachung und Koordination von Sanierungsarbeiten, in Abstimmung
mit dem Eigentümer - Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
- Vorausplanung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Gesonderte Zustimmung des Hauseigentümers
Vor folgenden Tätigkeiten wird die Zustimmung des Hauseigentümers eingeholt:
- Reparaturen über XXX EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der
Eigentümerin, außer Notfälle - Bei Kündigung bzw. Neuvermietungen
- Bei Mieterhöhungen, die nicht vertraglich festgelegt sind
- Vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes
- Vor der Hinzuziehung von sachkundigen Dritten bei und vor Baumaßnahmen
- (z.B. Ingenieurbüro)
